Individueller Zwischenstand
Ein Zeugnis bekommst du in der Regel am Ende einer beruflichen Station. Während einer laufenden Beschäftigung kannst du aber ein Zwischenzeugnis einfordern. Profil erklärt dir, warum das sinnvoll sein kann und wie du dabei unangenehmen Fragen entgehst.
Artikel vorlesen lassen
Foto: Stefan Koch
Was möchten Sie? Ein Zwischenzeugnis? Warum denn das?“ Mit diesen Fragen musst du rechnen, wenn du deinen Arbeitgeber darum bittest. Und auch, wenn der Chef oder die Chefin nicht direkt nach dem Grund fragt, könnten bei ihm oder ihr die Alarmglocken läuten.
„Arbeitgeber kommen dann schnell auf die Idee, dass man sich auf den Absprung zu einem anderen Unternehmen vorbereitet“, sagt Peter Voigt, Leiter der Abteilung Justiziariat/Rechtspolitik/Rechtsschutz bei der IGBCE. „Den Vorgesetzten aus dem Nichts um ein Zwischenzeugnis zu bitten, kann also verdächtig wirken. Es kann den Eindruck hinterlassen, dass sich jemand wegbewerben will. Oder der Arbeitgeber bekommt das Gefühl, dass sogar Druck auf ihn ausgeübt werden soll, vielleicht, um die angestrebte Beförderung zu erhalten.“ Solche Gedankenspiele sollte man nicht provozieren.
Nachgefragt bei Peter Voigt
Berechtigten Anlass nutzen
Wie sieht das rechtlich aus? „Ein Zwischenzeugnis kann man im Prinzip während eines laufenden Arbeitsverhältnisses anfordern – als ein vorläufiges Arbeitszeugnis, in dem Leistung und Sozialverhalten beurteilt werden“, erklärt der Fachmann. „Anders als bei einem Endzeugnis hat man darauf aber keinen gesetzlichen Anspruch. Ausnahme: Es ändert sich etwas im Arbeitsverhältnis.“
Ein berechtigter Anlass wäre beispielsweise, wenn Beschäftigte innerhalb des Unternehmens in eine andere Abteilung beziehungsweise Position wechseln oder wenn ein Führungswechsel ansteht und die neue Führungskraft die bisherige Arbeitsleistung nicht angemessen beurteilen könnte. Voigt: „Alles gute Gründe, um die bisherigen Aufgaben, den Verantwortungsbereich und die erzielten Ergebnisse festzuhalten.“
Somit sei ein Zwischenzeugnis auch gut für die individuelle Standortbestimmung, erklärt der Jurist. Wie werde ich bewertet? Wo gibt es Kritik oder offene Fragen? Bietet sich eventuell eine Weiter- oder Fortbildung an? „Hier lässt sich ansetzen, unter Umständen auch, um über den weiteren Werdegang im Betrieb zu sprechen.“
Außerdem könnte man die Bitte um ein Zwischenzeugnis auch nutzen, um der Führungskraft so einen indirekten Hinweis zu geben, dass man unzufrieden ist und dass man sich Veränderung wünscht. Voigt: „Vielleicht steigt damit sogar die Motivation der Führungsetage, den- oder diejenige stärker an das Unternehmen und das Team zu binden. Doch Vorsicht: Das kann auch das Gegenteil bewirken.“
Nicht zuletzt sei das Zwischenzeugnis eine gewisse Absicherung. „Fällt es gut oder sogar sehr gut aus, wäre der Arbeitgeber in der Beweispflicht, wenn er später eine schlechtere Beurteilung ausstellen würde.
Am Ende wird oftmals vor allem auf Qualifikation und auf Erfahrung Wert gelegt.
Peter Voigt,
Leiter der Abteilung Justiziariat/Rechtspolitik/Rechtsschutz
Lebenslauf oft wichtiger als Zeugnis
Was aber, wenn man eine externe Bewerbung geheim halten, der Arbeitgeber aber partout kein Zwischenzeugnis ausstellen will? „Kein Grund zur Sorge“, meint Voigt, „für potenzielle neue Arbeitgeber ist es normal, dass es über das laufende Arbeitsverhältnis oft noch kein Zeugnis oder kein Zwischenzeugnis gibt.“
Wichtiger für die Bewerbung sei der Lebenslauf, bei dem man ausführt, welche Aufgaben man zuletzt innehatte und welche Erfolge in dieser Position erzielt wurden, so der Rechtsexperte. „Am Ende wird oftmals vor allem auf Qualifikation und auf Erfahrung Wert gelegt.“ Zeugnisse und Zwischenzeugnisse würden bei der Stellenbesetzung – vor allem bei jungen Unternehmen – häufig nicht die wichtigste Rolle spielen.
Das gehört ins Zwischenzeugnis
Dein Zwischenzeugnis sollte folgende Inhalte haben:
- den Briefkopf deines Unternehmens
- eine beschreibende Überschrift
- deine Kontaktdaten sowie deine persönlichen Daten wie Adresse, Alter und Geburtsdatum
- das Datum, wann dein Beschäftigungsverhältnis begonnen hat, sowie die Bezeichnung deiner Tätigkeit
- eine kurze Beschreibung des Unternehmens
- die Beschreibung deiner Tätigkeit sowie eine entsprechende detaillierte schriftliche Bewertung deiner Tätigkeit
- eine schriftliche Bewertung deines Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kund*innen und anderen Mitarbeiter*innen
- die Gründe für das Zwischenzeugnis
- eine wertschätzende Grußformel
- Ort, Datum sowie Unterschrift
Achtung: Das Zwischenzeugnis muss in der Gegenwartsform formuliert sein. Schließlich ist das Beschäftigungsverhältnis (noch) nicht beendet.