Praxis & Wissen

IGBCE-Mehrwerte

Foto: Anna Kristina Bauer, Andreas Graf

Gut geschützt auch in der Freizeit

Text Katrin Schreiter

Egal ob im Haushalt, im Garten oder beim Sport – ein Unfall kann jederzeit passieren. Eine Freizeit-Unfallversicherung bietet dir Schutz bei Unfällen außerhalb des Berufs. Und das Beste: Als IGBCE-Mitglied bist du automatisch abgesichert und das weltweit.

Bei Arbeitsunfällen sowie auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause (Wegeunfall) sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Auch bei der Arbeit im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit besteht grundsätzlich der gleiche Schutz wie bei der Arbeit im ­Betrieb.

Anders verhält es sich im Privatleben. Hier muss jede und jeder für sich selbst vorsorgen. „Mitglieder der IGBCE sind in solchen Fällen automatisch mit der Freizeit-Unfallversicherung weltweit geschützt“, sagt Michaela Kühn, Fachgebietskoordinatorin Leistungen bei der IGBCE.

Laut einer Statistik der Hannoverschen Versicherung verunfallen jedes Jahr fast drei Millionen Deutsche in der eigenen Wohnung, im Haus oder auf dem Grundstück. Laut Definition liegt ein Unfall vor, wenn der oder die Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. „Weil man sich in den eigenen vier Wänden sicher fühlt, wird die Gefahr wahrscheinlich schnell mal unterschätzt“, sagt Michaela Kühn. „Treppen- und Leiterstürze gehören zu den häufigsten Unfällen im Haushalt. In der Freizeit rangieren Fahrrad- und Motorradunfälle ganz oben auf der ­Liste.“

Die IGBCE hat für ihre Mitglieder eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Durch die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages tritt diese Versicherung in Kraft, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Mitglieder der IGBCE sind mit der Freizeit-Unfallversicherung weltweit geschützt.

Michaela Kühn,
Fachgebietskoordinatorin Leistungen bei der IGBCE

Wer hat Anspruch?

Leistungen aus der Unfallversicherung kann erhalten, wer mindestens zwölf volle Monate Mitglied der IGBCE ist und satzungsgemäß Beitrag bezahlt hat. Auch wer vorher in einer anderen anerkannten Einzelgewerkschaft war, hat Anspruch.

Was ist versichert?

Die Freizeit-Unfallversicherung der IGBCE beinhaltet drei Leistungen:

  • Unfall-Krankenhausgeld: Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden (drei Tage) erhalten Betroffene einen einmaligen Betrag bis zum 30-Fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags, der in den letzten zwölf Monaten vor dem Unfallereignis gezahlt wurde (Höchstsatz), maximal 52 Euro pro stationärem ­Behandlungstag.
  • Invaliditätsentschädigung: Bei Vollinvalidität gibt es den 500-fachen Monatsbeitrag als einmalige Entschädigung, den entsprechenden Teilbetrag bei einer Teilinvalidität von mindestens 20 Prozent. Die Ansprüche auf eine Invaliditätsentschädigung müssen spätestens innerhalb einer Frist von 15 Monaten ab Unfalltag geltend gemacht und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes begründet werden. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ­eingetreten sein.
    Achtung: Für Rentnerinnen und Rentner ist diese Invaliditätsleistung nur mitversichert, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und satzungsgemäße Gewerkschaftsbeiträge leisten.
  • Unfall-Todesfallleistung: Stirbt ein Mitglied bei oder nach einem Unfall, wird eine Leistung in Höhe des 200-Fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags fällig, der in den letzten zwölf Monaten vor dem Unfallereignis gezahlt wurde.

Wann springt die Versicherung nicht ein?

Die Freizeit-Unfallversicherung greift nicht bei Unfällen während der Arbeit sowie bei Unfällen auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte. Hier ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Achtung: Es gibt auch Unfälle, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Deshalb erfolgt eine Kausalitätsprüfung zwischen dem stationären Krankenhausaufenthalt, den Unfallfolgen und dem Versicherungsschutz. Dabei wird kontrolliert, ob der entstandene Schaden tatsächlich auf den Unfall in der Freizeit zurückzuführen ist.

Wo ist der Versicherungsschutz geregelt?

Der Versicherungsschutz ist in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) für die Freizeit-Unfallversicherungen der Gewerkschaften geregelt.

Was tun im Schadensfall?

Wer die Freizeit-Unfallversicherung in Anspruch nehmen will, muss den Unfall direkt bei der IGBCE im Fachbereich Leistungen unter leistungen@igbce.de melden. Die Kolleginnen und Kollegen senden Betroffenen die Unfallmeldung zu.

Wo steht die Versicherungs­nummer?

Es gibt keine persönliche Versicherungsnummer. Die IGBCE ist Versicherungsnehmer. Schadensmeldungen erfolgen deshalb direkt an die IGBCE.

Und wenn es noch Unklarheiten gibt?

Dann hilft dir der Fachbereich Leistungen der IGBCE gern weiter.