Arbeit & Gesellschaft

FAQ Tarif

Was du jetzt wissen musst

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Mitgliedervorteil zu bekommen?

Als Ausgleich für ihr gewerkschaftliches Engagement erhalten den freien Tag alle tarifbeschäftigten aktiven Mitglieder im Geltungsbereich des Manteltarifvertrags, die am 1. Januar des jeweiligen Jahres mindestens drei Monate in der IGBCE organisiert sind.

Was genau muss ich für den Mitgliederbonus tun?

Um den freien Tag zu bekommen, musst du deine Mitgliedschaft bei deinem Arbeitgeber nachweisen. Dafür musst du dich einmalig bei Meine IGBCE, dem Mitgliederbereich auf der IGBCE-Website, registrieren. Sobald dir der Mitgliedervorteil zusteht, wird dir dieser nach dem Einloggen oben rechts auf der Mitgliederstartseite angezeigt. Dort findest du dann auch einen Link, der dir das Herunterladen der Mitgliederbestätigung ermöglicht, auf der alle nötigen Informationen zum Erhalt deines Mitgliederbonus stehen. Diese Bestätigung musst du deinem Arbeitgeber zukommen lassen. Der Mitgliedervorteil wird ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung stehen. Wir werden dich darüber auch per Push über die IGBCE-App informieren. So weißt du sofort Bescheid, dass du deinen Mitgliedervorteil abrufen kannst.

Bis wann muss ich meine Mitgliedschaft nachweisen?

Du musst deine Mitgliedschaft bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres nachweisen. Erbringst du diesen Nachweis nicht oder machst du das zu spät, entfällt der Anspruch auf die Freistellung für das jeweilige Kalenderjahr ersatzlos. Den Tag nachträglich im darauffolgenden Jahr zu nehmen, ist nicht möglich.

Erfährt der Arbeitgeber, ob ich Mitglied der IGBCE bin?

Ja, um den Mitgliederbonus zu bekommen, musst du deine IGBCE-Mitgliedschaft beim Arbeitgeber offenlegen.

Ich arbeite in Teilzeit. Kriege ich trotzdem den vollen Tag?

Ja, alle tarifbeschäftigten IGBCE-­Mitglieder erhalten einen freien Tag, unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Auch geringfügig Beschäftigte und Auszubildende erhalten einen vollen Tag. Die Dauer des Freistellungstages bemisst sich nach der individuellen Dauer eines ­Arbeitstages.

Meine Arbeitszeit ist anders verteilt. Hat das Einfluss auf die Freistellung?

Nein, denn die Freistellungsansprüche werden nach Tagen bemessen. Ein Tag umfasst die Zeitspanne von 24 Stunden. Heißt also: Tarifbeschäftigte IGBCE-Mitglieder werden bezahlt von der Arbeitsverpflichtung freigestellt, die aufgrund ihrer individuellen Arbeitszeitverteilung in diese Zeitspanne fällt. In Tagschicht sind das normalerweise 7,5 Stunden, bei einer Arbeitszeit von täglich zwölf Stunden sind es zwölf Stunden und bei einem 24-Stunden-Dienst ist es die gesamte Zeitspanne des Dienstes.

Was ist, wenn ich mich in einer Freistellungsphase befinde?

Anspruch auf den freien Tag besteht nur in entgeltpflichtiger Arbeitszeit, für Eltern beispielsweise also nur in der Phase vor oder nach ihrer Elternzeit.

Ich gehe 2025 in Rente. Habe ich trotzdem Anspruch auf den freien Tag?

Ja, solange du im Jahr 2025 zumindest noch teilweise arbeitest, hast du auch 2025 Anspruch auf deinen freien Tag.

Ich bin befristet angestellt. Bekomme ich den freien Tag trotzdem?

Ja. Wenn du am 1. Januar des Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, hast du Anspruch auf den freien Tag.

Was ist, wenn es meinem Betrieb schlecht geht? Können die Entgelterhöhungen verschoben werden?

Die erste Stufe, die Entgelterhöhung im September um zwei Prozent, kann nicht verschoben werden. Die zweite Stufe im April nächsten Jahres können Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten um maximal drei Monate verschieben. Dafür müssen sie aber bestimmte Kriterien erfüllen. Länger als drei Monate kann die Erhöhung in keinem Fall verschoben werden. Ein Aussetzen oder Verringern der Erhöhung ist nicht möglich.

Wie lange läuft der Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 20 Monaten. Er läuft also bis zum 28. Februar 2026.

Was ist das Fachkräfteradar?

Mit diesem neuen Instrument wollen die Chemie-Sozialpartner Arbeitslosigkeit vermeiden und Fachkräfte in der Branche halten. Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch Jobabbau oder Standortschließungen gefährdet ist, sollen innerhalb der Branche weitervermittelt werden. Dazu schaffen die Tarifparteien gemeinsam mit einem externen Partner eine branchenweite Plattform, die aus dem Unterstützungsfonds der chemischen Industrie (UCI) finanziert wird.