Arbeitskraft absichern
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für fast alle Erwerbstätigen sinnvoll. Denn wenn der Job aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht mehr ausgeübt werden kann, zahlt das Versicherungsunternehmen für die Dauer der Berufsunfähigkeit eine vereinbarte monatliche Rente. Profil erklärt die Details.
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Statistisch gesehen, wird ein Viertel aller Berufstätigen im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig. Deshalb gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU-Versicherung – als eine der wichtigsten Policen überhaupt. „Zu Recht“, sagt Hubertus Harenberg, Bereichsleiter betriebliche Vorsorge beim Lebensversicherungsunternehmen Swiss Life Deutschland. „Denn damit sichern die Beschäftigten finanziell den Wert ihrer Arbeitskraft ab.“ Das heißt: „Das Versicherungsunternehmen zahlt für die Dauer der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente, wenn der- oder diejenige Beschäftigte den Beruf nicht zu mehr als 50 Prozent ausüben kann“, erklärt Harenberg weiter. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Grund ein körperliches oder ein psychisches Leiden sei.
Für wen ist eine BU-Versicherung wichtig?
Sie ist für alle unverzichtbar, die nicht über eine tarifvertragliche Regelung, wie etwa in der Chemie, abgesichert und dennoch auf ihr Einkommen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Durch die Berufsunfähigkeit, die häufig zum Wegfall des Einkommens führt, kann es schnell zu großen finanziellen Schwierigkeiten kommen: Strom, Miete oder Lebensmittel können plötzlich nicht mehr bezahlt werden. Die BU-Versicherung deckt dieses existenzbedrohende Risiko ab – und schließt die finanzielle Lücke. Auf Leistungen vom Staat sollte man sich im Ernstfall nicht verlassen. Denn für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen gibt es nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Mit einer BU-Versicherung sichern die Beschäftigten finanziell den Wert ihrer Arbeitskraft ab.
Hubertus Harenberg,
Bereichsleiter betriebliche Vorsorge bei Swiss Life Deutschland
Was ist der Unterschied zwischen arbeits- und berufsunfähig?
Arbeits- oder berufsunfähig – das macht einen entscheidenden Unterschied. Arbeitsunfähig ist, wer vorübergehend seine beruflichen Aufgaben, zum Beispiel aufgrund von Krankheit, nicht mehr erfüllen kann. Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.
Wann gilt man als berufsunfähig?
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der oder die Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder Kräfteverfall sechs Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sein wird, im zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten. Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind laut einer Erhebung von Swiss Life psychische Erkrankungen (39 Prozent) sowie Erkrankungen des Skelett- und des Bewegungsapparats (32 Prozent), gefolgt von schweren Erkrankungen wie Krebs (12 Prozent) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (9 Prozent).
Wann sollte man eine BU-Versicherung abschließen?
So früh wie möglich. Je jünger man beim Abschluss ist, desto günstiger sind die Beiträge. Denn bei der Beantragung werden Gesundheitsfragen gestellt: Je jünger die Menschen zu diesem Zeitpunkt sind, desto gesünder sind sie in der Regel auch – das wirkt sich positiv auf den Versicherungsschutz aus.
Muss ich einen Berufswechsel der Versicherung melden?
Bei einem guten Anbieter von BU-Versicherungen gibt es keine Meldepflicht. Wenn jemand aber dauerhaft in einen risikoärmeren Beruf wechselt, eine Ausbildung oder ein Studium abschließt, dann kann es sich lohnen, die Änderung zu melden. Denn unter Umständen kann sich dadurch die Berufseinstufung verbessern – damit wäre auch der Beitrag günstiger.
IGBCE-Mitglieder profitieren
Die IGBCE Bonusagentur bietet eine Branchenlösung, die die Beschäftigten bei Verlust ihrer Arbeitskraft finanziell absichert. Dieser spezielle Service wird von dem Konsortium IGBCE Bonusassekuranz getragen, das aus den drei Versicherungsunternehmen Swiss Life, R+V und Allianz besteht. Mit deren Hilfe können die mehr als eine Million Beschäftigten, die in den IGBCE angeschlossenen Branchen tätig sind, ihre Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit ganz individuell absichern. Die Angebote gelten auch für die Familienangehörigen.
Das Besondere an der Branchenlösung: „Wer bei einem normalen Anbieter nach einer BU-Versicherung fragt, erhält in der Regel nur ein Angebot“, weiß Frank Sehner, vom Vertriebsmanagement der Bonusassekuranz. „Wir hingegen fragen bei 30 bis 35 Gesellschaften an und suchen das passende Angebot aus“, sagt der Betriebswirt. „Häufig können wir für IGBCE-Mitglieder und ihre Angehörigen einige Extras verhandeln“, erklärt Sehner. Unter der Dachmarke IGBCE Arbeitskraftschutz Flex haben sämtliche Beschäftigte Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU Flex) und einer Grundfähigkeitsabsicherung (Vitalschutz Flex). „Dabei ist der Beruf nicht ausschlaggebend. Wichtig ist, dass man in einer der IGBCE angeschlossenen Branchen tätig ist.“
Weitere Informationen erhältst du auf der Website der Bonusagentur www.igbce-bonusagentur.de oder über die kostenlose Servicenummer 0511 7631-194.