Wenn die Eltern alt werden
Oft beginnt es mit Kleinigkeiten: Die Eltern können ihr Leben nicht mehr allein meistern – und plötzlich sind die erwachsenen Kinder in der Pflicht. Doch woran erkennt man, dass Vater oder Mutter Unterstützung im Alltag benötigen? Und wie kann die Pflege zu Hause gelingen? Dieser Profil-Schwerpunkt erklärt, was du zum Thema Pflege wissen musst.
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Ein schwerer Sturz, eine Krebserkrankung, ein Schlaganfall eine fortschreitende Demenz: Plötzlich geht es nicht mehr nur um Hilfe im Haushalt, sondern um die Pflege der Eltern, und es beginnt eine Zeit, in der sich Verantwortung und Fürsorge zwischen Kind und Eltern umkehren. Ein Rollentausch. Für viele erwachsene Kinder stellt sich die Frage: Schaffe ich das, Vater oder Mutter zu Hause zu pflegen?
„Die ersten Anzeichen zeigen sich meist im Haushalt“, sagt Alexandra Mandler-Pohen, Sozialarbeiterin beim Caritasverband Darmstadt e. V. „Plötzlich wird der Tisch nicht mehr vollständig abgeräumt. Die Tabletten, das Wasserglas, das Buch – die Dinge, die man später wieder braucht, bleiben einfach da, wo sie sind.“ Das sei häufig ein Zeichen dafür, dass ältere Menschen spüren, dass ihre Kraft nachlässt, sie mit ihrer Energie haushalten müssen.
Mandler-Pohen empfiehlt, auf solche Veränderungen mit Zurückhaltung zu reagieren. „Auf keinen Fall sollte man mit der Tür ins Haus fallen – nach dem Motto: ,Ich sehe ja, dass du nicht mehr klarkommst – jetzt muss eine Putzfrau her!‘“ Die Eltern würden darauf schnell mit Ablehnung reagieren, weiß die Sozialarbeiterin, die auf 25 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. „Besser, man fragt: ,Wie geht es dir? Wo kann ich helfen?‘“, rät die Fachfrau. Denn problematisch für hilfsbedürftige Eltern sei nicht zuletzt das schlechte Gewissen, erklärt Mandler-Pohen. „Ich höre sehr häufig die Bedenken: ,Meine Kinder haben so viel zu tun … da will ich nicht zur Last fallen.“
Sinnvoll sei auf jeden Fall, erst einmal zu schauen, wie man dem betreffenden Elternteil in den eigenen vier Wänden helfen kann. „Zwei Drittel der alten Menschen wollen in ihrer Wohnung beziehungsweise in ihrem Haus bleiben. In einer vertrauten Nachbarschaft mit einer Umgebung, die sie kennen“, sagt die Sozialarbeiterin. „Der Umzug zu den entfernt wohnenden Kindern ist nicht selten am Ende enttäuschend.“ Mandler-Pohen rät, sich vor Ort Hilfe zu suchen – etwa bei Wohlfahrtsverbänden und Pflegestützpunkten. „Wenn es eine Pflegestufe gibt, dann beim ambulanten Pflegedienst und bei der Tagespflege. Auch Angebote wie ehrenamtliche Besuchsdienste bieten sich an.“
Pflege zu Hause
„Als Erstes sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es sich dabei nicht um eine Kurzstrecke, sondern häufig um einen Marathon handelt“, sagt Mandler-Pohen. „Ich muss mich also fragen, ob ich das gesundheitlich und finanziell packe. Aber auch, ob ich die Unterstützung von meinem Partner oder meiner Partnerin und meinen Kindern habe.“
Für die Pflege sollte man einen Pflegegrad beantragen, falls nicht schon vorhanden. Denn dann zahlt die Pflegekasse sogenannte Pflegeleistungen. Manche Leistungen müssen allerdings extra beantragt werden. „Das Geld, das die Pflegekasse zahlt, reicht häufig nicht aus“, weiß Mandler-Pohen. Sie rät deshalb, auch entsprechende Anträge bei Sozialhilfeträgern, zum Beispiel beim Kreissozialamt, zu stellen, wenn es um ergänzende Hilfe im Pflegealltag geht.
Die Belastung ist hoch
Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2021 in Deutschland 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig. Etwa fünf von sechs (84 Prozent) wurden zu Hause versorgt. Nur ein Drittel der pflegenden Angehörigen ging arbeiten, jede*r Vierte hat die Arbeit aufgrund der Pflege reduzieren oder ganz aufgeben müssen. Sich Hilfe zu holen sei unerlässlich. „Man muss nicht alles allein machen.“ Dazu gehöre auch, dass sich die pflegenden Angehörigen Zeitfenster schaffen, um sich zu erholen, sich mit Freunden zu treffen oder zum Friseur zu gehen.
Die Sozialarbeiterin rät, sich schon im Vorfeld Gedanken zu machen. „In die Überlegungen sollten möglichst auch die Eltern einbezogen werden. Häufig sind sie eher zugänglich, über einen Plan B nachzudenken, solange es ihnen gut geht“, sagt sie und gibt zu bedenken: „Das Leben ist eben nicht bis zum letzten Tag planbar.“
CareFlex Chemie
„Es hat nur wenige Monate gedauert“, erinnert sich Kai Banowski. Der 56-Jährige schüttelt dabei immer noch ein wenig ungläubig den Kopf: „Nach nicht einmal einem halben Jahr ist mein Schwiegervater von einem mobilen Mann zu einem totalen Pflegefall geworden.“ Dieser plötzliche Notfall in der Familie, das Gefühl, darauf nicht gut genug vorbereitet gewesen zu sein, und nicht zuletzt die hohen Rechnungen des Pflegeheims, die später gezahlt werden mussten – all das hat Banowski mobilisiert. „Seit Kurzem können bei uns auch die außertariflich Beschäftigten (AT-Beschäftigten) CareFlex Chemie abschließen“, sagt der gelernte Chemiekant, der derzeit bei Axalta Coating Systems in Wuppertal freigestelltes Betriebsratsmitglied ist. Das habe er sofort genutzt, um für sich die CareFlex-Chemie-Aufstockung abzuschließen. „Das schützt mich natürlich nicht vor irgendwelchen Krankheiten“, sagt Banowski, „aber es gibt mir und meiner Familie das Gefühl, im Fall der Fälle nicht plan- und hilflos zu sein.“
Was ist CareFlex Chemie?
CareFlex Chemie ist die tarifliche Pflegezusatzversicherung, die die Beschäftigten in der Chemiebranche gegen das Pflegerisiko absichert – und zwar kollektiv und ohne Gesundheitsprüfung. Sie wird komplett durch den Arbeitgeber finanziert: Unabhängig vom Einkommen der Beschäftigten zahlt er monatlich 33,65 Euro ein.
Wenn der Leistungsfall eintritt, also wenn die Versicherten zum Pflegefall werden, erhalten sie in den Pflegegraden 2 bis 4 pro Monat 300 Euro bei ambulanter Pflege und 1.000 Euro bei stationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 – zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Zusätzlich bietet CareFlex Chemie die Möglichkeit, die Leistungen aufzustocken und Familienmitglieder mitzuversichern.
Weitere Infos unter: igbce-bonusassekuranz.de/careflexchemie
Besonderes Angebot
Wer vom Arbeitgeber beim Gruppenversicherungsvertrag angemeldet und im Beschäftigtenportal registriert ist, kann sich vom 1. Juni bis zum 31. Juli kostenfrei beraten lassen. Zusätzlich können bereits registrierte Beschäftigte ihre tarifliche Basisabsicherung mit der sogenannten Mini-Gesundheitsprüfung aufstocken und ihre Ehe- beziehungsweise Lebenspartner*innen sowie ihre Kinder mit der vereinfachten Gesundheitsprüfung mitversichern.
Für Neueinstellungen gelten die vereinbarten Regelungen der vereinfachten Gesundheitsprüfung weiterhin.